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Version 8.1a
ab 14. November 2008

Die Mauttabelle

 

Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Um dem Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 05. April 2002 Rechnung zu tragen, sind alle Tariflängen der mautpflichtigen BAB hier in einer Tabelle zusammengestellt.
 
Diese Tabelle wird als Mauttabelle bezeichnet. Die dort aufgeführten Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren.

 

 

 

 

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