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Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40.- EUR. 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10.- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20.- EUR Vorschriftswidrig links überholt. obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht. nach links abzubiegen. angekündigt und sich eingeordnet hatte 25.- EUR. bei Sachbeschädigung 30.- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10.- EUR
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50.- EUR. 3 Punkte Überholt. obwohl nicht übersehen werden konnte. daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. oder bei unklarer Verkehrslage 50.- EUR. 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75.- EUR. 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
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