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Überholen...
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40.- EUR. 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10.- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20.- EUR
Vorschriftswidrig links überholt. obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht. nach links abzubiegen. angekündigt und sich eingeordnet hatte  25.- EUR. bei Sachbeschädigung 30.- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10.- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  50.- EUR. 3 Punkte
Überholt. obwohl nicht übersehen werden konnte. daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. oder bei unklarer Verkehrslage  50.- EUR. 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  75.- EUR. 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot

 
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