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Übersicht der gängigsten Verkehrsverstöße und Bußgelder

Das kosten Verkehrsverstöße


Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen. Weniger schwerwiegende Verfehlungen sind im Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von EUR 5,-- bis EUR 35,-- belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot (sog. Knöllchen) gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei gewichtigeren Verkehrsverstößen beträgt der Regelsatz EUR 40,-- bis EUR 750,--. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung - gegen Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden.
Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.

 

Halten Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
Halteverbot missachtet 10    
in zweiter Reihe gehalten 15    
unzulässig auf Autobahn gehalten 30    
Parken Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
nicht platzsparend geparkt 10    
Parkverbot missachtet 15    
- länger als eine Stunde 25    
in "zweiter Reihe" geparkt 20    
an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt 15    
- mit Behinderung 25    
länger als 1 Stunde 25    
- mit Behinderung 35    
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 1  
Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt 20    
in Feuerwehrzufahrt geparkt 35    
in Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50  1  
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 35    
unzulässig auf Autobahn geparkt 40    
Höchstparkdauer überschritten:      
- bis 30 Minuten 5    
- bis 1 Stunde 10    
- bis 2 Stunden 15    
- bis 3 Stunden 20    
- länger als 3 Stunden 25    
Personen- Geldbuße Punkte Fahrverbot
sicherung (in EUR) (Monate)
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen 15    
Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert 40 1  
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30    
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 30    
Kind ohne Sicherung befördert 40 1  
Abgas- Geldbuße Punkte Fahrverbot
untersuchung (in EUR) (Monate)
Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten 15    
Frist um mehr als 8 Monate überschritten 40 1  
Haupt- Geldbuße Punkte Fahrverbot
untersuchung 1) (in EUR) (Monate)
Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten 15    
Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten 25    
Frist um mehr als 8 Monate überschritten 40 2  
Überholen Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
innerorts rechts überholt 30    
ohne ausreichend Seitenabstand 30    
beim Überholt werden Tempo erhöht 30    
unter Missachtung von Verkehrszeichen 40 1  
außerorts rechts überholt 50 3  
mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 40 3  
bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder 50 3  
unklarer Verkehrslage
- unter Missachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung 75 4  
- mit Gefährdung 125 4 1
Tempoüber- Geldbuße Punkte Fahrverbot
schreitung  (in EUR) (Monate)
mit PKW / Kraftrad    
bis 10 km/h innerorts 15    
bis 10 km/h außerorts 10    
11 - 15 km/h innerorts 25    
11 - 15 km/h außerorts 20    
16 - 20 km/h innerorts 35    
16 - 20 km/h außerorts 30    
21 - 25 km/h innerorts 50 1  
21 - 25 km/h außerorts 40 1  
26 - 30 km/h innerorts 60 3 (1*)
26 - 30 km/h außerorts 50 3 (1*)
31 - 40 km/h innerorts 100 3 1
31 - 40 km/h außerorts 75 3 (1*)
41 - 50 km/h innerorts 125 4 1
41 - 50 km/h außerorts 100 3 1
51 - 60 km/h innerorts 175 4 2
51 - 60 km/h außerorts 150 4 1
61 - 70 km/h innerorts 300 4 3
61 - 70 km/h außerorts 275 4 2
über 70 km/h innerorts 425 4 3
über 70 km/h außerorts 375 4 3
      * Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Dichtes Auffahren Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
bei bis zu 80 km/h 25    
bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als:      
- halber Tachowert 35    
- 5/10 des halben Tachowerts 40 1  
- 4/10 des halben Tachowerts 60 2  
- 3/10 des halben Tachowerts 100 3 (1**)
- 2/10 des halben Tachowerts 150 4 (2**)
- 1/10 des halben Tachowerts 200 4 (3**)
      ** bei mehr als 100 km/h
bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als:      
- 5/10 des halben Tachowerts 60 2  
- 4/10 des halben Tachowerts 100 3  
- 3/10 des halben Tachowerts 150 4 1
- 2/10 des halben Tachowerts 200 4 2
- 1/10 des halben Tachowerts 250 4 3
Stopp-Zeichen Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
nicht befolgt 10    
- mit Gefährdung 50 3  
Vorfahrtsverstoß Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
- mit Behinderung 25    
- mit Gefährdung 50 3  
Rote Ampel Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
bei Rot über die Ampel gefahren 50 3  
- mit Gefährdung 125 4 1
Rotphase länger als 1 Sekunde 125 4 1
- mit Gefährdung 200 4 1
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
Querverkehr behindert 35    
Querverkehr gefährdet 60 3  
vor Abbiegen nicht angehalten 50 3  
Autobahn / Kraftfahrstraße Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
außerhalb der Anschlussstellen ausgefahren 25    
außerhalb der Anschlussstellen eingefahren 25    
- mit Gefährdung anderer 50 3  
beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet 50 3  
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung 40 1  
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt 50 2  
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:      
- in Ein- und Ausfahrt 50 4  
- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen 100 4  
- auf der durchgehenden Fahrbahn 150 4 1
Alkohol / Drogen 2) Geldbuße Punkte Fahrverbot
(in EUR) (Monate)
Kfz geführt mit:      
- 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol 250 4 1
- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol 250 4 1
nachgewiesenem Drogenkonsum
- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol 250 4 1
nachgewiesenem Drogenkonsum
1) bei Pkw, Krafträdern, sowie bei sonstigen Kfz, die nicht nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO einer Sicherheitsprüfung unterliegen
2) bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)
Diese Übersicht entspricht der Rechtslage vom 1.5.2006 und gibt die gängigsten Verkehrsverstöße wieder. Eine vollständige Darstellung mit umfangreichen Erläuterungen enthält der aktuelle bundeseinheitliche Bußgeld-Katalog.
 
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