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Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis vier Monaten 25.- EUR vier bis acht Monaten 40.- EUR. 1 Punkt acht Monaten 75.- EUR. 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15.- EUR
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15.- EUR um mehr als 8 Monate überschritten 40.- EUR. 1 Punkt |