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Fahrzeug in Betrieb genommen. obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40.- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40.- EUR. 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25.- EUR
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75.- EUR; 3 Punkte
Kennzeichen mit Glas. Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50.- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10.- EUR
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30.- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40.- EUR. 1 Punkt bei mehreren Kindern 50.- EUR. 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30.- EUR bei mehreren Kindern 35.- EUR
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20.- EUR
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR
Unfallspuren beseitigt. bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30.- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier. vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10.- EUR
Kraftfahrzeug. dessen Schalldämpferanlage defekt war. in Betrieb genommen 20.- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50.- EUR. 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel. Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40.- EUR. 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet. rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 50.- EUR. 4 Punkte auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100.- EUR. 4 Punkte auf der durchgehenden Fahrbahn 150.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40.- EUR. 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50.- EUR. 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50.- EUR. 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt. nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50.- EUR. 1 Punkt |