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sonstiges
Fahrzeug in Betrieb genommen. obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte  40.- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40.- EUR. 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25.- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75.- EUR; 3 Punkte

Kennzeichen mit Glas. Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen  50.- EUR; 1 Punkt

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10.- EUR

Vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt  30.- EUR

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind  40.- EUR. 1 Punkt
bei mehreren Kindern  50.- EUR. 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind  30.- EUR
bei mehreren Kindern  35.- EUR

(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt  20.- EUR

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren  30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR

Unfallspuren beseitigt. bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren  30.- EUR

Vorgeschriebenes Ausweispapier. vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt  10.- EUR

Kraftfahrzeug. dessen Schalldämpferanlage defekt war. in Betrieb genommen  20.- EUR

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet  50.- EUR. 3 Punkte

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel. Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren  40.- EUR. 3 Punkte

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet. rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt  50.- EUR. 4 Punkte
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen  100.- EUR. 4 Punkte
auf der durchgehenden Fahrbahn  150.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt  40.- EUR. 2 Punkte

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  50.- EUR. 2 Punkte

Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt  50.- EUR. 3 Punkte

Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt. nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt  50.- EUR. 1 Punkt

 
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