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Nichteinhalten des erforderlichen Abstands
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25.- EUR. bei Gefährdung 30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR

bei über 80 km/h. wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35.- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  40.- EUR. 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50.- EUR. 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75.- EUR. 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100.- EUR. 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125.- EUR. 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50.- EUR. 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75.- EUR. 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100.- EUR. 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot

 
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