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Nichteinhalten des erforderlichen Abstands |
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Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25.- EUR. bei Gefährdung 30.- EUR. bei Sachbeschädigung 35.- EUR
bei über 80 km/h. wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35.- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40.- EUR. 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50.- EUR. 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75.- EUR. 3 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100.- EUR. 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125.- EUR. 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50.- EUR. 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75.- EUR. 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100.- EUR. 4 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot |