Halten und Parken
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen. bis zu 5 m davor. auf Bahnübergängen. vor und in Feuerwehrzufahrten. an Taxiständen. bis zu 10 m vor Lichtzeichen. im Halteverbot. im eingeschränkten Halteverbot... 10.- EUR. bei Behinderung 15.- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15.- EUR. bei Behinderung 20.- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. im Bereich von scharfen Kurven. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor. auf Bahnübergängen. bis zu 10 m vor Lichtzeichen. im Halteverbot. im eingeschränkten Halteverbot... 15.- EUR. bei Behinderung 25.- EUR

... länger als eine Stunde 25.- EUR. bei Behinderung 35.- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40.- EUR. 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35.- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20.- EUR

Parken in "zweiter Reihe"  20.- EUR. bei Behinderung 25.- EUR

... länger als 15 Minuten  30.- EUR. bei Behinderung 35.- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10.- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10.- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr. ohne vorgeschriebene Parkscheibe. ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  5.- EUR
bis 30 Minuten  5.- EUR
bis zu einer Stunde  10.- EUR
bis zu zwei Stunden  15.- EUR
bis zu drei Stunden  20.- EUR
länger als drei Stunden  25.- EUR

 
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