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Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen. bis zu 5 m davor. auf Bahnübergängen. vor und in Feuerwehrzufahrten. an Taxiständen. bis zu 10 m vor Lichtzeichen. im Halteverbot. im eingeschränkten Halteverbot... 10.- EUR. bei Behinderung 15.- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15.- EUR. bei Behinderung 20.- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. im Bereich von scharfen Kurven. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor. auf Bahnübergängen. bis zu 10 m vor Lichtzeichen. im Halteverbot. im eingeschränkten Halteverbot... 15.- EUR. bei Behinderung 25.- EUR
... länger als eine Stunde 25.- EUR. bei Behinderung 35.- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40.- EUR. 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35.- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20.- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20.- EUR. bei Behinderung 25.- EUR
... länger als 15 Minuten 30.- EUR. bei Behinderung 35.- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10.- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10.- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhr. ohne vorgeschriebene Parkscheibe. ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5.- EUR bis 30 Minuten 5.- EUR bis zu einer Stunde 10.- EUR bis zu zwei Stunden 15.- EUR bis zu drei Stunden 20.- EUR länger als drei Stunden 25.- EUR |