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Erhöhung der Regelsätze
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung

falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind. bei:
 
40.- EUR: mit Gefährdung 50.- EUR. mit Sachbeschädigung 60.- EUR
50.- EUR: mit Gefährdung 60.- EUR. mit Sachbeschädigung 75.- EUR
60.- EUR: mit Gefährdung 75.- EUR. mit Sachbeschädigung 90.- EUR
75.- EUR: mit Gefährdung 100.- EUR. mit Sachbeschädigung 125.- EUR
90.- EUR: mit Gefährdung 110.- EUR. mit Sachbeschädigung 135.- EUR
100.- EUR: mit Gefährdung 125.- EUR. mit Sachbeschädigung 150.- EUR
125.- EUR: mit Gefährdung 150.- EUR. mit Sachbeschädigung 175.- EUR
150.- EUR: mit Gefährdung 175.- EUR. mit Sachbeschädigung 225.- EUR
175.- EUR: mit Gefährdung 200.- EUR. mit Sachbeschädigung 225.- EUR
200.- EUR: mit Gefährdung 225.- EUR. mit Sachbeschädigung 225.- EUR

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung. führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40.- EUR: 50.- EUR; 50.- EUR: 60.- EUR; 60.- EUR: 75.- EUR; 75.- EUR: 100.- EUR 

 
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