Alkohol & Drogen
Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0.3 bis unter 0.5 Promille: nicht strafbar. wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0.5 Promille: 250.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot

ab 1.1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug. 7 Punkte. 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Auf dem Fahrrad wird ab 1.6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0.3 Promille teuer. den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1.6 Promille.

Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis. Heroin. Kokain. Morphin. Amphetamine. Ecstasy
250.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot

Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen. weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt. droht ein Drogenscreening oder die MPU.

 
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