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Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0.3 bis unter 0.5 Promille: nicht strafbar. wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0.5 Promille: 250.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot
ab 1.1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug. 7 Punkte. 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Auf dem Fahrrad wird ab 1.6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0.3 Promille teuer. den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1.6 Promille.
Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis. Heroin. Kokain. Morphin. Amphetamine. Ecstasy 250.- EUR. 4 Punkte. 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750.- EUR. 4 Punkte. 3 Monate Fahrverbot
Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen. weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt. droht ein Drogenscreening oder die MPU. |