Technische Änderungen

Technische Änderungen


Wenn bei Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt wurden, so können Sie diese bei dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen, wenn die allgemeine Betriebserlaubnis eine Ein- bzw. Anbaumaßnahme vorsieht. Die technische Änderung wird dann in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt.


Hierzu müssen Sie Folgendes mitbringen.

    * Zulassungsbescheinigung Teil I
    * Zulassungsbescheinigung Teil II
    * als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
    * Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
    * wenn vorhanden, ein Teilgutachten
 
< zurück
am meisten gelesen: