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Technische Änderungen Wenn bei Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt wurden, so können Sie diese bei dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen, wenn die allgemeine Betriebserlaubnis eine Ein- bzw. Anbaumaßnahme vorsieht. Die technische Änderung wird dann in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt.
Hierzu müssen Sie Folgendes mitbringen. * Zulassungsbescheinigung Teil I * Zulassungsbescheinigung Teil II * als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung * Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) * wenn vorhanden, ein Teilgutachten |