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Formalitaeten -
KFZ-Zulassung
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Erforderliche Unterlagen bei Zulassung eines Neufahrzeugs aus dem Ausland: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten); Vordruck erhältlich bei der Zulassungsstelle
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (entfällt bei EG-Typengenehmigung)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Zulassungsbscheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Die Zulassung ist nur für in der jeweiligen Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich).
- Bei Firmen: Bescheinigung der Link Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, z.B. GmbH, AG
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, z.B. ÄrztekammerBei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, sich stichprobenartig Fahrzeuge vorführen zu lassen. |