Import-Neufahrzeuge PDF Drucken
Formalitaeten - KFZ-Zulassung

Erforderliche Unterlagen bei Zulassung eines Neufahrzeugs aus dem Ausland:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten); Vordruck erhältlich bei der Zulassungsstelle
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (entfällt bei EG-Typengenehmigung)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung

  • Zulassungsbscheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Die Zulassung ist nur für in der jeweiligen Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich).
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Link Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, z.B. GmbH, AG
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, z.B. ÄrztekammerBei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

 

Die Zulassungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, sich stichprobenartig Fahrzeuge vorführen zu lassen.
 
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