Gesetzeslage

Gesetzeslage

Vor sieben Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Um Fahrverbote aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die »Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge« (Plakettenverordnung). Am 1. März 2007   trat diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.
 
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