Die KFZ-Zulassungstelle

Als Zulassungsstelle (auch Kfz-Zulassungsbehörde) wird in Deutschland jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und anderen für den Straßenverkehr relevante Dokumente zuständig ist. Wegen der vielfältigen Aufgaben spricht man behördenintern vom Straßenverkehrsamt.

 

 Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen.

 

Die An- Ab- und Ummeldung eines Kfz. ist die publikumsintensivste Aufgabe dieses Amtes. Je nach personeller uns sachlicher Ausstattung kommt es hier häufig zu längeren Wartezeiten der Bürger. Bei vielen Ämtern kann man inzwischen im Internet sein Wunschkennzeichen gegen eine Zusatzgebühr reservieren lassen.

Übergeordnete Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt.Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt. Der Hauptsitz der Behörde wurde mit dem sogenannten KBA-Gesetz von Bielefeld nach Flensburg verlegt. Eine Außenstelle des KBA befindet sich in Dresden.

 

(Hauptgebäude des Kraftfahrt-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde der Straßenverkehrsämter / KfZ - Zulassungsstellen)

Das KBA erteilt Typgenehmigungen (EG / ECE) und die Allgemeine Betriebserlaubnis (national) für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Es führt das Verkehrszentralregister (VZR) (Verkehrssünderdatei), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und stellt das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) bereit. Auf Grundlage des Fahrzeugregisters werden unter anderem die Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken erstellt.

Künftig wird das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Prümer Vertrags als so genannte Nationale Kontrollstelle fungieren.

Das KBA ist die zuständige Behörde für Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind.

Im KBA sind heute (2006) etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

 
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